Mitgliedsbeiträge (gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05. Oktober 2009)
- Vollmitglied: 20€/Jahr
- Vollmitglied und gleichzeitig Ehe- oder Lebenspartner/in eines voll zahlenden Mitgliedes: 10€/Jahr
- Studenten, Auszubildende, Wehrdienst-, Zivildienstleistende, Arbeitslose oder vergleichbare Fälle: Kein Beitrag (Nachweis erforderlich)
- korporative Mitglieder: Kein Pflichtbeitrag; angemessene Spenden werden erbeten
- Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit
Beitragsjahr, Fälligkeit und Zahlverfahren
- Das Beitragsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 31. März des Beitragsjahres fällig.
- Er wird für das erste erste Mitgliedsjahr nach dem Beitrittsquartal berechnet.
- Der Beitrag ist jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beitrittsbestätigung zu entrichten.
- Auf schriftlichen Antrag hin und in begründeten Fällen kann der Vorstand Stundungen und Ratenzahlungen genehmigen. Die Genehmigung bezieht sich höchstens auf die Dauer von einem Jahr.
- Der Beitrag soll im Lastschriftverfahren oder Überweisung entrichtet werden. Barzahlungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.