Mitgliedsbeiträge (gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05. Oktober 2009)

  • Vollmitglied: 20€/Jahr
  • Vollmitglied und gleichzeitig Ehe- oder Lebenspartner/in eines voll zahlenden Mitgliedes: 10€/Jahr
  • Studenten, Auszubildende, Wehrdienst-, Zivildienstleistende, Arbeitslose oder vergleichbare Fälle: Kein Beitrag (Nachweis erforderlich)
  • korporative Mitglieder: Kein Pflichtbeitrag; angemessene Spenden werden erbeten
  • Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit

Beitragsjahr, Fälligkeit und Zahlverfahren

  • Das Beitragsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 31. März des Beitragsjahres fällig.
  • Er wird für das erste erste Mitgliedsjahr nach dem Beitrittsquartal berechnet.
  • Der Beitrag ist jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beitrittsbestätigung zu entrichten.
  • Auf schriftlichen Antrag hin und in begründeten Fällen kann der Vorstand Stundungen und Ratenzahlungen genehmigen. Die Genehmigung bezieht sich höchstens auf die Dauer von einem Jahr.
  • Der Beitrag soll im Lastschriftverfahren oder Überweisung entrichtet werden. Barzahlungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.